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Familie an der UZH

Kinderbetreuung

wiederholung des symbolfotos bunte luftballone

Stiftung kihz

Die Stiftung kihz (Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich) bietet verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung, auch in den Schulferien der Stadt Zürich. Die Weihnachts- und Sportferien sind ausgenommen. Lassen Sie sich beraten.

Kurzfristige Kinderbetreuung

Kurzfristig nötige Kinderbetreuung – für unerwartete Betreuungssituationen – kann über die Stiftung kihz mit dem Angebot kihz Flex gelöst werden. Nähere Infos finden Sie unter kihz Flex.

Kinderbetreuung an UZH-internen Konferenzen

Für Veranstaltungen an der UZH bietet die Stiftung kihz mit kihz Mobil eine Möglichkeit, Kinderbetreuung vor Ort für eine interne Veranstaltung zu buchen.

Finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung bei Kongressreisen

Die Graduiertenschule der PhF bietet Unterstützung an: Doktorierende, deren Kongressteilnahme aufgrund mangelnder Kinderbetreuung gefährdet wäre, können bei der Graduiertenschule eine Unterstützung an die Kosten, die für die Kinderbetreuung vor Ort entstehen, in Höhe von maximal 300 CHF pro Jahr beantragen.

Näheres unter Finanzielle Unterstützung Graduiertenschule PhF

Kinderbetreuung in den Ferien

kihz Ferienbetreuung

Stadt Zürich Ferienangebote

Alternativen zu kihz

Zusätzlich zu den Kindertagesstätten der Stiftung kihz gibt es folgende hochschulnahe Kinderbetreuungseinrichtungen, die in der einen oder anderen Form von den Hochschulen unterstützt werden. Bitte wählen Sie, sobald Sie auf den Link zu kihz geklickt haben, «Über uns/ Alternativen zu kihz». Dort werden Ihnen alle Alternativen angezeigt. Link: Stiftung Kihz

Juniors Club des ASVZ

Kinder ab 4 Jahren können sich samstags und sonntags (10.15-13.00 Uhr) bei verschiedensten Spiel-, Hüpf-, Schwing-, Spring-, Balancier-, Gleit-, oder Rollmöglichkeiten in der Turnhalle des Sport Centers Polyterrasse des ASVZ austoben. Für Kinder- und Sportbetreuung ausgebildete ASVZ-Trainingsleitende passen auf die Kids auf, so dass die Eltern beruhigt Sport im ASVZ betreiben können.

Dieses Angebot steht nur Kindern von Eltern mit gültiger ASVZ-Teilnahmeberechtigung zur Verfügung.

Näheres: Juniors Club ASVZ

Wenn die Kinder krank sind

Bei Familien mit eigenen Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter wird im Krankheits- oder Unfall-Fall die notwendige Zeit, höchstens 5 Arbeitstage pro Ereignis bezahlter Urlaub gewährt.