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Familie an der UZH

Wesentliches für Führungskräfte

wiederholung symbolfoto führungskräfte

Grundsätzliche Haltung der UZH zu Familienorientierung

Die Universität Zürich unterstützt ausdrücklich eine familienorientierte Führungs- und Betreuungskultur.

Charta «Familie in der Hochschule» (PDF, 192 KB)

Gute Handhabungen von Vereinbarkeitsthemen im Team

Damit für die meisten Situationen eine gute Lösung gefunden werden kann, finden Sie hier wertvolle Tipps.

Team-Empfehlungen zu Vereinbarkeit (PDF, 96 KB)

Schwangerschaft einer Mitarbeiter*in

Informiert eine Mitarbeiter*in Sie über Ihre Schwangerschaft, so empfehlen wir, zeitnah ein wohlwollendes Gespräch über alle zu klärenden Punkte anzubieten. Informationen bietet Ihnen das Merkblatt-Elternschaft (PDF, 244 KB).

Nutzen sie als Leitfaden und für das Dokumentieren des Gesprächs die Gesprächsnotizen Elternschaft (PDF, 129 KB) und leiten Sie diese Unterlagen in Vorbereitung auf das Gespräch gerne an die Mitarbeiter*in weiter.

Vertragsverlängerungen bei Elternschaft

Für Inhaber*innen von Qualifikationsstellen (Doktorierende, Assistierende, Postdoktorierende und Oberassistierende) erfolgt in der Regel bei Befristungsablauf eine Verlängerung nach § 15 Abs. 4 PVO-UZH bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubes - und zwar auch dann, wenn die Niederkunft erst ein paar Monate nach Ablauf der Befristung erfolgt.

Bei ausländischen Mitarbeiter*innen kann es sein, dass die EO-Bedingungen für die Mutterschaftsentschädigung nicht erfüllt sind. Dennoch besteht aufgrund §96, VVO UZH ein Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. In diesen seltenen Fällen tragen die Institute die gesamten Kosten.

Wird im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub ein unbezahlter Urlaub beantragt und von der vorgesetzten Stelle bewilligt, würde diese gesamte Zeit des unbezahlten Urlaubs ebenso wie der Mutterschaftsurlaub nicht an die Qualifikationszeit angerechnet. Sollte ein unbezahlter Urlaub länger als 2 Jahre dauern, müsste ein Austritt aus der UZH vorgenommen werden.

Arbeitsmodell «Mobiles Arbeiten»

An der UZH bestehen bereits einige flexible Arbeitsmodelle, z.B. Teilzeitarbeit und Jobsharing. Per 1. Mai 2022 hat die UZH «Mobiles Arbeiten» als weiteres Arbeitsmodell eingeführt.

staff.uzh.ch

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